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The protection of personal data is of utmost importance to the company MARINA PORTOROŽ d.d., Cesta solinarjev 8, 6320 Portorož, registration number: 5680832000, tax number: SI 36450774 (hereinafter: „MARINA PORTOROŽ„). Therefore, we are constantly striving for the security of personal data and their safe processing.
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This Privacy Policy regulates the protection of your privacy as visitors or users (hereinafter: „User„) of the MARINA PORTOROŽ website or portal (http://www.marinap.com/, hereinafter: „Portal„) and informs Users about the collection of personal data on the Portal, the purposes for which personal data of Users are used or processed on the Portal, the basis for the processing of personal data, to whom personal data are disclosed, and what the rights of Users are regarding personal data.
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Users‘ rights regarding personal data
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Revocation of consent does not affect the lawfulness of processing based on consent before its revocation.
Final provisions
MARINA PORTOROŽ reserves the right to change the terms of this Privacy Policy at any time without prior notice, in order to update them in accordance with applicable legislation or to optimize them. Any changes will be published on the Portal. From this point of view, it is recommended that users periodically check the Privacy Policy. It is considered that the user agrees to the changes to the Privacy Policy if they continue to use the Portal after the changes have been published.
The Privacy Policy is published and takes effect from 1.10.2022.
1. Einleitende Bestimmungen
- Der Jachthafen Marina Portorož ist ein Schutzgebiet, das Land und Meer (Wassergebiet) umfasst, das eingezäunt und rund um die Uhr bewacht ist, mit Ausnahme des Kanals Fazan sowie das von der Gesellschaft Marina Portorož d. auf der Grundlage einer Konzession verwaltet wird.
- Diese Ordnungsregeln im Jachthafen Marina Portorož (nachfolgend auch als “Regelung” bezeichnet) bestimmt die Ordnung, Bewegung und den Aufenthalt von Personen und den Verkehr von Fahrzeugen im Bereich des Jachthafens Marina Portorož mit dem Ziel, die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten.
- Diese Regelung gilt für Personen, die sich dort aufhalten oder anderweitig die Infrastruktur und/oder Einrichtungen im Bereich des Jachthafens nutzen, die sich auf Boote oder Unterkunftseinheiten im Bereich des Jachthafens befinden oder sich aus anderen Gründen im Bereich des Jachthafens Marina Portorož aufhalten (nachfolgend als “Benutzer” oder “Besucher” bezeichnet).
- Der Zugang zur Infrastruktur, den Einrichtungen und/oder Dienstleistungen im Bereich sowie die Bewegung im Bereich setzen voraus, dass die Benutzer bzw. Besucher des Bereichs diese nutzen, was bedeutet, dass sie die Bestimmungen dieser Regelung, der Allgemeinen Bedingungen sowie andere interne Handlungen kennen und einhalten.
2. Anmeldung von touristischen Gästen, die im Bereich des Jachthafens übernachten
- Bei der Ankunft in den Jachthafen muss sich jeder Benutzer, der beabsichtigt, die Nacht im Jachthafen zu verbringen, an der Rezeption anmelden, die erforderliche Touristenanmeldung ausfüllen und die Kurtaxe bezahlen. Das Vorstehende gilt nicht für Eigentümer von Bootenrzeugen mit einem Dauerliegeplatz, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften die Kurtaxe in einem pauschalen Jahresbetrag entrichten.
3. Parkplatzregelung und Bewegung im Jachthafenbereich
- Der Bereich des Jachthafens Marina Portorož stellt einen gemeinsamen Arbeitsplatz dar, der hauptsächlich für Hafenaktivitäten bestimmt ist. Aus diesem Grund ist es unbefugten Personen untersagt, sich im Arbeitsbereich von Hebebühnen und anderen Transportfahrzeugen oder Transportmitteln des Jachthafens Marina Portorož zu bewegen oder dort aufzuhalten. Der Jachthafen ist nicht verantwortlich für die Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung ergeben.
- Alle Nutzer sind verpflichtet, die Verkehrszeichen zu beachten und verantwortungsvoll gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung zu handeln.
- Der Zugang zum Bereich des Jachthafens Marina Portorož mit dem Fahrzeug erfolgt durch eine Schranke, die Nummernschilder erkennen Fahrzeuge, die auf einer Rechtsgrundlage die Möglichkeit haben, einen Parkplatz zu nutzen, können bis zu 4 Fahrzeuge für einen Parkplatz benennen, die in den Bereich des Jachthafens Marina Portorož einfahren und den Parkplatz nutzen können, jedoch nicht gleichzeitig. Tages- und andere gelegentliche Besucher zahlen den Betrag der Parkgebühr am Parkautomaten am Eingang in den Jachthafen Marina Portorož oder bestätigen ihr Parkticket bei den Benutzern des Bereichs, die mit Marina Portorož d.d. eine Vereinbarung über das Parken von Kunden haben.
- Personenwagen oder Sattelschlepper bzw. Lastkraftwagen und Anhänger dürfen im Bereich des Jachthafens nur auf gekennzeichneten Flächen, gemäß den Verkehrsregeln sowie gemäß den Anweisungen der Mitarbeiter des Jachthafens Marina Portorož parken.
- Es ist verboten, Fahrzeuge an Orten abzustellen, die nicht dafür vorgesehen sind (Fußgängerübergänge, Grünflächen, Gehwege, Fahrwege von Arbeitsmaschinen – Hebevorrichtungen usw.)
- Im Jachthafen Marina Portorož gilt an Land eine eingeschränkte Verkehrsregelung, bei der man die maximale Fahrgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreiten darf.
- Die Bewegung im Bereich des Jachthafens Marina Portorož erfolgt auf eigene Der Jachthafen Marina Portorož ist kein Bereich für Fußgänger, mit Ausnahme des farblich gekennzeichneten Spazierwegs.
- Kinder sind verpflichtet, sich im Bereich des Jachthafens Marina Portorož nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen verantwortlichen Person oder eines Erziehungsberechtigten aufzuhalten und zu gehen.
4. Parkplatz für Wohnmobile
- Wohnmobile und als Wohnmobile genutzte umgebaute Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf dem dafür gekennzeichneten Bereich des Parkplatzes für Wohnmobile (PZA) gemäß den gekennzeichneten Flächen parken und sind verpflichtet, sich vor dem Einchecken an der Rezeption anzumelden und den Tagessatz für die Übernachtung und sonstige Verpflichtungen gemäß Punkt 2 der Regelung zu zahlen.
5. Sicherheit und Ordnung im Bereich des Jachthafens
- Alle Besucher des Jachthafens Marina Portorož müssen die Regeln der öffentlichen Ordnung und des Friedens und andere Vorschriften der Republik Slowenien befolgen und die gesetzlichen schriftlichen und mündlichen Anweisungen des autorisierten Sicherheitsdienstes und anderer verantwortlicher und autorisierter Mitarbeiter des Jachthafens Marina Portorož befolgen.
- Alle Besucher des Jachthafens Marina Portorož sind verpflichtet, die Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Ökologie einzuhalten.
- Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist im Bereich des Jachthafens Marina Portorož ein Videoüberwachungssystem installiert, das von einem autorisierten Sicherheitsdienst verwaltet An den Eingängen zum Bereich des Jachthafens Marina Portorož sind Hinweistafeln angebracht, die darauf hinweisen, dass der Bereich videoüberwacht wird.
- Der autorisierte Sicherheitsdienst und autorisierte Mitarbeiter des Jachthafens Marina Portorož führen Brandschutzmaßnahmen und allgemeine Sicherheitsmaßnahmen für alle Einrichtungen, Geräte und Personen im Bereich des Jachthafens Marina Portorož durch, sofern nicht anders angegeben.
- Alle Benutzer des Bereichs sind verpflichtet, die Brandschutzordnung Ein Auszug der Brandschutzordnung ist an der Rezeption des Jachthafens Marina Portorož ausgehängt.
- Es ist verboten, im Bereich des Jachthafens ein Lagerfeuer anzuzünden, Pyrotechnik zu verwenden oder den Brandschutz auf andere Weise zu gefährden.
- Im Bereich des Jachthafens Marina Portorož ist Folgendes verboten:
- Ausübung körperlicher oder psychischer Gewalt, Belästigung oder Äußerung verschiedener Intoleranzen (religiös, politisch usw.)
- Psychoaktive Substanzen und Gegenstände reinzubringen, die die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährden können
- Abfälle müssen gesammelt und getrennt werden, und zwar im Jachthafen Marina Portorož wird der Abfall in folgende Fraktionen getrennt: Papier, Verpackung, biologische Abfälle, gefährliche Stoffe sowie sonstiger gemischter Abfall, der in dafür bestimmte Bereiche zu entsorgen und auf dem Plan des Jachthafens Marina Portorož gekennzeichnet Die Abfallwirtschaft ist näher mit dem Plan zur Annahme von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen für die Gesellschaft Marina Portorož d.d. geregelt, der an der Rezeption des Jachthafens Marina Portorož eingesehen werden kann.
- Schwimmen, Tauchen, Schnorcheln, Surfen und/oder Angeln ist im Jachthafen Marina Portorož nicht gestattet.
- Im Jachthafen Marina Portorož ist es nicht erlaubt Hunde ohne Maulkorb zu Sie müssen an der Leine gehalten werden und der Hundekot muss hinter ihnen entfernt werden. Hundehalter sind für die ausreichende Sicherheit von Menschen und Umgebung verantwortlich.
- Alle lauten Arbeiten und alle Aktivitäten, die die Ruhe und das Wohlbefinden der Gäste und Besucher des Jachthafens Marina Portorož stören könnten, sind verboten.
- In der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ist es verboten, die Nachtruhe zu stören.
- Es ist verboten, im Bereich des Jachthafens Marina Portorož zu campen oder zu übernachten, außer auf den dafür vorgesehenen Flächen (PZA, touristische Einrichtungen).
- Das Fotografieren und Aufzeichnen des Servicebereichs sowie die Veröffentlichung von Fotos und Aufzeichnungen ist nur mit besonderer schriftlicher Genehmigung von Marina Portorož d. gestattet.
6. Durchführung von Aktivitäten im Bereich des Jachthafens Marina Portorož
- Es ist strengstens verboten, jede Art von gewerblicher, beruflicher, handwerklicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit im Bereich des Jachthafens Marina Portorož ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage, die mit der Gesellschaft Marina Portorož d. abgeschlossen wurde, oder ohne eine schriftliche Zustimmung seitens der Gesellschaft Marina Portorož d.d. auszuüben. Sofern die Tätigkeit aufgrund einer Vereinbarung mit der Gesellschaft Marina Portorož d.d. ausgeübt wird, sind die Betreiber der Aktivität auch verpflichtet, die jederzeit geltenden Regeln einzuhalten, die für die einzelne Aktivität gelten.
- Im Jachthafen Marina Portorož ist es nicht gestattet, spezielle Schilder oder Verkaufsschilder Werbebanner anzubringen, sofern dies nicht schriftlich von der Gesellschaft Marina Portorož d.d. genehmigt wurde.
- Im Jachthafen Marina Portorož ist es verboten, Werbematerial an Fahrzeugen, Schiffen oder anderen Objekten zu kleben, zu teilen oder anzubringen oder andere Marketingaktivitäten durchzuführen (z. B. Werbung über Lautsprecher, Parken von Fahrzeugen mit daran befestigtem Marketingmaterial usw.). ohne der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft Marina Portorož d.d.
- Es ist verboten, Versammlungen und Veranstaltungen auf dem Gelände des Jachthafens Marina Portorož ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft Marina Portorož d. und die entsprechenden Unterlagen abzuhalten, die nach geltendem Recht für solche Veranstaltungen erforderlich sind.
7. Schlussbestimmungen
- Alle Bemerkungen zur Umsetzung dieser Verordnung werden an die Rezeption des Jachthafens Marina Portorož weitergeleitet oder in das Beschwerdebuch eingetragen.
- Aufgrund des Verstoßes gegen diese Regeln kann der Jachthafen Marina Portorož dem Besucher des Jachthafens die Gastfreundschaft oder das Anlegen dem Liegeplatzbenutzer kündigen, wobei bei schwerwiegenderen Verstößen den Übertretern auch eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200,00 für jeden Verstoß in Rechnung gestellt werden kann.
- Diese Regelung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die am 28. Februar 2022 angenommene und ab dem März 2022 gültige frühere Fassung der Ordnungsregelung im Bereich des Jachthafens Marina Portorož tritt mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Regelung außer Kraft.
- Die Regelung ist auf der Webseite marinap.si veröffentlicht und auch an der Rezeption des Jachthafens Marina Portorož angebracht. Die Regeluns ist in slowenischer,italienischer, deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen gilt der slowenische Text.
1. Einleitende Bestimmungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marina Portorož d. (nachfolgend auch “Allgemeine Bedingungen” bezeichnet) regeln die Vorschriften für die Nutzung der Infrastruktur, Einrichtungen und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Booten und der Bewegung von Personen und Booten im Bereich des Jachthafens Marina Portorož, die den Meeres- und Landteil umfasst (nachfolgend auch “Jachthafen Marina Portorož” oder “Bereich” bezeichnet)
- Die Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Bootsbesitzer, bevollmächtigte Bootsbenutzer, Bootsbesatzungsmitglieder, Bootsgäste, Liegeplatzbenutzer sowie andere Besucher des Bereichs Marina Portorož, die sich auf Booten im Bereich des Jachthafens Marina Portorož aufhalten oder befinden (nachfolgend auch “Benutzer des Bereichs” bezeichnet).
- Alle Benutzer des Bereichs sind verpflichtet, die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen, die Geschäftsordnungen und sonstige interne Vorschriften, die im Bereich gelten und die Rechte und Pflichten der Benutzer des Bereichs bestimmen und an öffentlich zugänglichen Orten im Jachthafen Marina Portorož veröffentlicht werden, strikt zu beachten und einzuhalten
2. Liegeplätze für boote
- Im Jachthafen Marina Portorož können an folgenden Standorten Boote, Jachten, Segelboote und Hausboote – 3Marane (zusammen nachfolgend als “Boote” bezeichnet) anlegen:
Meeresteil:
- Hafen für Touristen;
- Ufer und Piers STARA MARINA S1, S2, S3 und S4,
- Piers NOVA MARINA A, B, C, D, E, F;
- Küste NOVA MARINA G und
- lokaler Hafen – Kanal Fazan, wobei die garantierte Tiefe des Kanals im lokalen Hafen mindestens 30 cm beträgt und die Benutzer des Bereichs über mögliche Probleme bei der Bootsfahrt bei Ebbe in Kenntnis gesetzt
Landteil:
- Bereiche von K1 bis K9
- Die Gesellschaft Marina Portorož d. bestimmt als Betreiber des Jachthafens Marina Portorož, den Liegeplatz für das Boot gemäß seinem Liegeplatzplan und kann den ursprünglich zugewiesenen Liegeplatz aus technischen Gründen, Gründen für die Durchführung von Veranstaltungen oder Gründen für die Optimierung ändern.
- Der Standort des ständigen oder monatlichen Liegeplatzes des Bootes wird vom Verkaufsleiter im Einvernehmen mit dem Kapitän des Jachthafens bestimmt, während der Standort des täglichen Liegeplatzes vom Personal des Jachthafens aufgrund verfügbarer Liegeplätze bestimmt wird.
- Arten von Liegeplätzen im Jachthafen Marina Portorož:
- Dauerliegeplätze (ganzjährig, saisonal – Winter oder Sommer)
- Monatliche Liegeplätze
- Tägliche Liegeplätze
- Liegeplätze für Boote, die für gewerbliche Aktivitäten bestimmt sind (Charter)
- Liegeplätze für Hausboote – 3Marane
- Der Standort von Dauerliegeplätzen, Booten, die für die gewerbliche Tätigkeit bestimmt sind (Charter) sowie Liegeplätze für Hausboote wird durch Unterzeichnung eines Vertrags über das Recht zur Nutzung eines Dauerliegeplatzes im Meer oder Liegeplatzes an Land oder in Hangars, mit denen auch andere Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Unterbringung des Bootes vereinbart werden,
- Bootsbesitzer können einen vertraglich vereinbarten Dauerliegeplatz für ihr Boot im Jachthafen Marina Portorož nutzen, wenn sie einen Vertrag über das Recht zur Nutzung eines Liegeplatzes im Meer für ihr Boot unterzeichnet haben, Monats- und Tagesgäste jedoch, sobald sie ein Bootsanmeldeformular an der Rezeption abgegeben haben.
- Durch die Übernahme der Unterlagen vom Boot oder Motor- und/oder Kabinenschlüsseln übernimmt die Gesellschaft Marina Portorož d. das Boot nicht zur Aufbewahrung und haftet nicht für Schäden an diesen oder für Sachen in den Booten. Übergabe der Unterlagen sowie Schlüssel für den Motor und die Kabine des Bootes erfolgt beim Verlassen des Hafens an der Rezeption, um dem Jachthafen Marina Portorož die reibungslose Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit im Bereich und in Notfällen auch die entsprechende Möglichkeit an Schadensverhütung zu gewährleisten.
- Der Eigner oder Benutzer eines Bootes, der mit der Gesellschaft Marina Portorož d. einen Vertrag über das Recht auf Nutzung eines Dauerliegeplatzes abgeschlossen hat, ist verpflichtet, sich bei jeder Ankunft an der Rezeption des Jachthafens, gegen Vorlage von Personaldokumenten für die Registrierung des Aufenthalts der Gäste, anzumelden.
- Der Jachthafen hat das Recht, besondere Bedingungen für bestimmte Arten von Booten festzulegen, die besondere Sorgfalt erfordern
3. Einlaufen in den Hafen
- Vor dem Einlaufen in den Jachthafen Marina Portorož ist der Bootskapitän verpflichtet, sein Einlaufen beim Personal des Jachthafens anzukündigen (per Telefon oder UKW-Station auf Kanal 17).
- Beim Einlaufen in den Jachthafen Marina Portorož darf das Boot nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 2 NM fahren bzw. muss mit geringstmöglicher Geschwindigkeit einlaufen, damit die durch die Bootfahrt verursachten Wellen keine Schäden an anderen Booten, der Küste und den Einrichtungen im Hafen verursachen.
- Die Besatzung des Bootes hat beim Einlaufen denWeisungendesPersonalsdesJachthafens Folge zu leisten und bei den durchgeführten Manövern alle erforderlichen Sicherheits-und Kollisionsverhütungsmaßnahmen zu beachten.
- Der Kapitän des Bootes ist verpflichtet, eine gültige Erlaubnis zum Bedienen eines Bootes gemäß den Vorschriften der Republik Slowenien zu besitzen.
- Der Kapitän eines Bootes, der keinen unterzeichneten Vertrag über die Nutzung eines Dauerliegeplatzes im Meer hat, ist verpflichtet, die Ankunft des Bootes unverzüglich an der Rezeption des Jachthafens unter Vorlage der Dokumente des Bootes (Seebrief) und der Liste der Besatzung an Bord des Bootes anzumelden. Die Unterlagen können auch dem Personal des Jachthafens bei der Annahme am Liegeplatz vorgelegt werden
4. Anlegen und Anker werfen
- Die Boote im Jachthafen werden gemäß den Anweisungen des Personals (Jachthafenkapitän und dem Personal des Jachthafens) angelegt.
- Das Anlegen des Bootes muss mit geeigneten Seilen in angemessener Größe gesichert sein, um Schäden am Boot selbst, an anderen Booten und an der Infrastruktur des Jachthafens Marina Portorož zu Wenn das Boot nicht richtig oder nicht entsprechend angelegt ist, wird dies vom Personal des Jachthafens Marina Portorož auf Kosten des Bootsbenutzers durchgeführt. Alle Seile, mit denen das Boot ausgestattet ist, müssen von guter Qualität und lang genug sein, um das Boot effizient, angemessen und korrekt anzulegen. Die Anlegeleinen dürfen die Fahrt anderer Boote oder das Anlegen anderer Boote nicht behindern.
- Es ist verboten, das Boot im Jachthafen zu ankern.
- Der Anschluss des Bootes an die Elektro- und Wasserinstallationen im Hafen ist nur zulässig, wenn das Boot dafür über entsprechende Installationen verfügt und nur während des Aufenthalts auf dem Boot.
- Wenn an Bord des Bootes ein Notfall eintritt bzw. wird eine Umweltverschmutzung festgestellt, ist der Kapitän des Bootes verpflichtet, den Jachthafen unverzüglich darüber zu informieren.
- Es ist nicht gestattet, ein zusätzliches Boot (Skijet, Tender/Schlauchboot, SUP usw.) am Liegeplatz anzubinden.
5. Ankunft eines Bootes am Landweg
- Vor der Ankunft des Bootes auf dem Landweg in den Jachthafen Marina Portorož ist der Eigentümer des Bootes verpflichtet, seine Ankunft rechtzeitig anzukündigen.
- Bei der Ankunft des Bootes auf dem Landweg ist der Besitzer des Bootes verpflichtet, dem Personal an der Rezeption (oder beim Pförtner während der Öffnungszeiten, wenn die Rezeption nicht in Betrieb ist) alle Unterlagen des Bootes zu übergeben sowie die mögliche Eröffnung eines Arbeitsauftrags für das Zuwasserlassen des Bootes bzw. für andere Dienstleistungen zu vereinbaren, die zum Zuwasserlassen des Bootes ins Meer benötigt werden und aller offenen Verpflichtungen vor dem möglichen Eintauchen des Bootes ins Meer zu begleichen.
6. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Unterkunft des Bootes im Jachthafen Marina Portorož
- Besitzer eines Bootes sind verpflichtet:
- Vor dem Anlegen des Bootes im Jachthafen Marina Portorož ist das Boot mit Brandbekämpfungsmitteln und Brandbekämpfungsausrüstung auszustatten, die auch auf dem Boot funktionieren;
- Mit dem Boot gut hauszuhalten sowie das Boot regelmäßig gemäß den Anweisungen des Herstellers und den Marktstandards zu warten, alles mit dem Ziel, Schäden am Eigentum Dritter oder am Eigentum des Jachthafens Marina Portorož zu verhindern und irgendwelche Umweltunfälle zu vermeiden;
- Das Boot sichtbar mit dem Namen und dem Kennzeichen des Bootes zu kennzeichnen;
- Ein gültiges Anmeldeformular mit einer Bootfahrtserlaubnis vorzulegen;
- Das Boot gegenüber Dritten Haftpflichtversichern zu lassen. Nicht versicherte Boote werden seitens des Jachthafens nicht akzeptiert;
- Das Boot mit hochwertigen Seilen und Fender Wenn Verletzungsgefahr besteht, können Mängel an der angegebenen Ausrüstung auf Kosten des Eigentümers ohne vorherige Ankündigung oder Zustimmung von Mitarbeitern des Jachthafens Marina Portorož behoben werden;
- Schäden zu ersetzen, die an Booten Dritter oder durch den Besitzer selbst oder seinen Bevollmächtigtenoder durch mangelhafte Wartung des Bootes oder der Ausrüstung oder durch mangelhafte Wartungsarbeiten verursacht wurden;
- Beim Anheben des Bootes auf die Ausrüstung des Teils des Bootes, dass sich unter Wasser befindet, aufmerksam zu machen und genaue Informationen über die Position der Unterwasserausrüstung auf dem Boot zu geben. Der Jachthafen Marina Portorož ist nicht verpflichtet, Schäden an der Ausrüstung zu ersetzen, die durch ungenaue Informationen verursacht wurden;
- Abfälle ordnungsgemäß zu trennen und sie in entsprechende Behälter zu geben und dabei den Plan zur Annahme von Bootsabfällen und Ladungsrückständen der Gesellschaft Marina Portorož d. zu berücksichtigen.
- Wenn das Boot im Jachthafen Marina Portorož angelegt ist, ist es verboten:
- Nicht den Zugriff auf Anlege-Hilfsmittel zu ermöglichen;
- Verankerungen, Anker und/oder Vorrichtungen eines anderen Bootes zu bewegen, zu ändern und/oder zu entfernen, es sei denn, dies ist erforderlich, um unmittelbare und offensichtliche Schäden zu verhindern oder wenn dies aufgrund des Ein- bzw. Auslaufens des Bootes erforderlich ist;
- Boote an Navigations- und andere Markierungen und Vorrichtungen, die nicht zum Anbinden bestimmt sind, festzumachen und sich darauf zu bewegen oder darauf zu gehen;
- Ohne Genehmigung Navigations- oder andere Markierungen oder Anbindungsausstattung anzubringen, zu versetzen, zu ändern, zu entfernen oder zu beschädigen;
- Kisten, Treppen, Schließfächer oder ähnliche Vorrichtungen auf den Piers zu montieren, bauen oder aufzustellen oder sie in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Jachthafens und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Jachthafen aufzustellen;
- Die Infrastruktur des Hafens zu beschädigen, d.h. Piers und Land, indem verschiedene Gegenstände und Ausrüstungen (Antennen, verschiedene Kisten und Container, Bodenbeläge, Teppiche ) aufgestellt werden oder andere Handlungen durchgeführt werden, die die Infrastruktur des Hafens und andere Benutzer beschädigen und/ oder gefährden könnten;
- Tätigkeiten durchzuführen, die nicht ausschließlich mit dem Anlegen, Ein- und Auslaufen von Booten zusammenhängen;
- Boote zu lackieren oder zu reparieren, außer an dafür vorgesehenen Orten und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften über die Erbringung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsdiensten im Bereich des Jachthafens Marina Portorož, die für die Durchführung von Wartungsarbeiten im Bereich des Jachthafens Marina Portorož gelten;
- Zu Schweißen, ein offenes Feuer am Ufer oder auf dem Boot und an Anbindungsvorrichtungen anzuzünden;
- Die Oberfläche oder den Teil der Schalung des Bootes, dass sich unter Wasser befindet, zu reinigen und zu kratzen sowie zu streichen;
- Die Luft zu verschmutzen, indem Staub, Rauch und andere Gase über bestimmte zulässige Mengen hinaus freigesetzt werden, die durch Sondervorschriften vorgeschrieben sind;
- Brennbare und explosive Stoffe und Stoffe mit starkem oder unangenehmem Geruch in jedem Bereich des Jachthafens (Boot, neben dem Boot, auf der Plattform des Jachthafens ) zu lagern, mit Ausnahme derjenigen, die für die Verwendung des Bootes erforderlich sind (Kraftstoff, Gas) oder die durch Sicherheitsvorschriften vorgeschrieben sind (Flugkörper);
- Die Bootsschraube zu benutzen, außer zum Manövrieren des Bootes während dem Ein- Auslaufen;
- Abfälle auf dem Boot zu verbrennen;
- In irgendeiner Weise die Sicherheit der Bootfahrt, des menschlichen Lebens und der Umwelt zu gefährden;
- Auf dem Boot oder während der Bootsfahrt Handlungen vorzunehmen, die Menschenleben gefährden oder gefährden könnten, einen Brand verursachen, das Meer verschmutzen oder andere Boote sowie die Küste, die Hafenanlagen, Pflanzen beschädigen könnten;
- Kraftstoff zu tanken oder umzufüllen – außer an der dafür vorgesehenen Stelle;
- Nicht zugelassene Reinigungsmittel zum Waschen von Booten zu verwenden;
- Einen 220-V-Kabel an eine Steckdose angeschlossen zu haben, während die Besatzung nicht an Bord ist;
- Wäsche aufzuhängen; und Stühle, Tische oder andere Ausrüstung aufzustellen oder Hilfsboote, Surfbretter, SUP´s und ähnliche Gegenstände und Ausrüstung auf Piers, Grünflächen, Gehwegen, Bürgersteigen oder an oder entlang der Küste zu lagern, andernfalls hat die Gesellschaft Marina Portorož d. das Recht, solche Gegenstände in ihrem Lager zu lagern und die Lagerkosten dem Eigentümer des Bootes in Rechnung zu stellen;
- Schilder an Booten anzubringen, die den Verkauf dieses Bootes ankündigen ohne Zustimmung des Jachthafens Marina Portorož. Der Jachthafen Marina Portorož kann solche Beschriftungen auf Kosten des Benutzers unverzüglich entfernen;
- Die Bootstoilette zu benutzen und kontaminiertes Bilgewasserund Schwarz- oder Grauwassertanks ins Meer oder auf dafür nicht vorgesehene Flächen zu entleeren oder pumpen. Dies gilt nicht für Nutzer von 3maran-Hausbooten, die einen garantierten Anschluss an die öffentliche Kanalisation haben.
- Jegliches Einleiten ins Meer ist strengstens untersagt.
- Im Jachthafen Marina Portorož sind mit Booten das Ankern, Gleiten, das Üben des Einlaufens mit einem Boot und Wasserski fahren nicht gestattet,
- Vor der Unterbringung des Bootes muss der Besitzer sicherstellen, dass die Kraftstofftanks leer sind und Gasflaschen und andere brennbare Substanzen entfernt sind.
7. Verlassen des Jachthafens
- Beim Verlassendes Bootesistder Eigentümer des Bootes oder sein Bevollmächtigter verpflichtet, das Boot von den Strom- und Wasseranschlüssen zu trennen und den Liegeplatz im einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Wenn er dies nicht tut, kann das Boot auf Kosten des Besitzers vom Personal des Jachthafens Marina Portorož von den Strom- und Wasseranschlüssen getrennt werden.
- Beim Verlassen des Hafens ist der Besitzer des Bootes oder sein Bevollmächtigter verpflichtet, den Liegeplatz ordnungsgemäß zu verlassen (Anlegeleinen verstauben sowie Zugangsbrücken – Stege zu entfernen).
- Wenn das Boot den Hafen auf dem Landweg verlässt, werden alle Hebevorgänge des Bootes und das Verladen auf das Fahrzeug oder den Anhänger nach vorheriger Bestellung der Dienstleistung an der Rezeption und vorheriger Bezahlung der Dienstleistung durchgeführt.
- Der Nutzer des Dauerliegeplatzes ist verpflichtet, jede Abwesenheit von mehr als zwei Tagen zu Während der Abwesenheit des Bootes kann der Jachthafen den Liegeplatz einem anderen Eigentümer zuweisen.
- Verlässt ein Boot, für das ein Vertrag über das Recht zur Nutzung eines Dauerliegeplatzes im Meer oder eines Liegeplatzes an Landoder eines Hangars abgeschlossen wurde, den Jachthafen endgültig, ist der Eigentümer des Bootes verpflichtet, dies dem Personal des Jachthafens vorher mitzuteilen, alle offenen überfälligen Verpflichtungen zu begleichen und den Vertrag über die Beherbergung des Bootes gemäß den Bestimmungen zu kündigen.
8. Verantwortung der Gesellschaft Marina Portorož d.d.
- Die Gesellschaft Marina Portorož d. haftet nicht für folgende Schäden, die als Folgeerscheinung entstehen würden:
- Höhere Gewalt,
- Handlungen des Nutzers bzw. seiner bevollmächtigten Personen sowie seiner Gäste und Passagiere,
- Verlassenheit, Verschleiß oder Ausdienung des Bootes,
- Versteckte Mängel am Boot bzw. der Ausrüstung,
- Kriegsereignisse,Arbeitsniederlegungen, Unruhen und ähnliche Ereignisse,
- Zeit-, Verdienstverlust für entgangenen Gewinn aus Schäden am Boot,
- Beseitigung eines Wracks Hebung eines gesunkenen Bootes,
- Untergang, Brand oder Explosion,
- Nagetiere,
- Einfrieren von Wasser im Motor an anderen Teilen des Bootes,
- Diebstahl, Verschwinden oder Beschädigung von Kunstgemälden, Gegenständen aus Edelmetallen, Wertpapieren vom Boot oder deren Beschädigung,
- Das Verschwindenvon Gegenständen, die nicht in der Inventarliste aufgeführt sind bzw. Gegenstände aus der Inventarliste und der Benutzer hat sie nicht in dem entsprechenden verschlossenen Raum auf dem Boot, das unter Verschluss steht bzw. hat sie nicht an der vom Jachthafen Marina Portorož bestimmten Stelle gelagert,
- Der Jachthafen übernimmt keine Verantwortung für Schlauchboote, Außenbordmotore, Sporen an Motoren, Propeller sowie Jetskis.
- Die Gesellschaft Marina Portorož d. haftet nichtfür Schäden, die durch Nichtbeachtung oder Verletzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen entstehen.
- Der Jachthafen kann das Boot oder die Ausrüstung bis zur Zahlung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen des Benutzers einhalten.
9. Ausübung der gewerblichen Tätigkeit der Vermietung von Booten
- Die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit der Vermietung von Booten im Bereich ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft Marina Portorož d. gemäß den für jeden Bootstyp geltenden Vorschriften und nach vorheriger Zahlung einer Vergütung für die Ausübung dieser Tätigkeit gestattet.
- Bei Ausübung der gewerblichen Tätigkeit der Vermietung von Booten ist der Eigentümer des Bootes verpflichtet, für das Boot zusätzlich gegen Schäden an Sachen Dritter sowie gegen Schäden, die durch das Boot, das zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken genutzt wird, verursacht werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit im Bereich ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft Marina Portorož d. wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln angesehen, aufgrund dessen die Gesellschaft Marina Portorož d.d. vom gültigen Vertrag zurücktreten und die Gastfreundschaft dem Zuwiderhandelnden kündigen kann.
10. Wartung und Instandhaltung von Booten
- Die Wartung und Instandhaltung von Booten darf im Bereich nur gemäß den geltenden Vorschriften über die Erbringung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsdiensten im Bereich des Jachthafens Marina Portorož durchgeführt werden.
- Wenn der Eigentümer des Bootes die Bestimmungen der Verordnung über die Erbringung von Wartungs-, Service- und Reinigungsdiensten im Bereich des Jachthafens Marina Portorož nicht einhält und die Auftragnehmer auf seinem Boot nicht über diese Verordnung informiert, ist er verpflichtet, dem Jachthafen eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Preises für die Nutzung des Arbeitsplatzes gemäß den jeweils gültigen Preislisten zu zahlen.
11. Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen der allgemeinen Bedingungen
- Die Verwendung dieser Allgemeinen Bedingungen wird von autorisierten Mitarbeitern der Gesellschaft Marina Portorož d. und dem autorisierten Sicherheitsdienst überwacht.
12. Schlussbestimmungen
- Die Gesellschaft Marina Portorož d. behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu ergänzen und/oder zu ändern, wenn sie dies für besser hält, um die Sicherheit, Funktionalität und Effizienz der Liegeplätze und die Durchführung ihrer Aktivitäten zu gewährleisten.
- Die Bestimmungen des Obligationenrechts gelten für die Beurteilung dieser allgemeinen Bedingungen und für Sachverhalte, die nicht durch diese Allgemeinen Bedingungen geregelt sind.
- Mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Allgemeinen Bedingungen verliert die vorherige Version der Allgemeinen Bedingungen, die am 1. März 2022 in Kraft getreten ist, ihre Gültigkeit.
- Diese Allgemeinen Bedingungen treten am Januar 2023 in Kraft.
- Die allgemeinen Bedingungen sind in slowenischer, italienischer, deutscher und englischer Sprache Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen gilt der slowenische Text.
- Die allgemeinen Bedingungen werden auf der Website marinap.si veröffentlicht und auch an der Rezeption des Jachthafens Marina Portorož angebracht.